Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und alle damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen (im Folgenden „Hotelaufnahmevertrag“). Sie gelten in gleicher Weise für Verträge über rein gastronomische Leistungen im Restaurant. Ferner gelten sie für Verträge über Veranstaltungen und Tagungen in unserem Hotel und Restaurant (im Folgenden „Veranstaltungen“). Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden „Kunde“ oder „Gast“) werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

  • 1 Vertragsverhältnis
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Bei Veranstaltungen erfolgt der Vertragsschluss durch schriftliche Annahme des Angebots des Hotels durch den Kunden. An den Kunden übermittelte Angebote können innerhalb von 14 Tagen ab Zugang angenommen werden.
  3. Wird eine Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
  • 2 Leistungen
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Eine Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer/Kategorien nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in andern Objekten zu bemühen.
  5. Bei Veranstaltungen ist der Kunde verpflichtet, die für die in Anspruch genommene Leistungen, vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechte – Verwertungsgesellschaften. (Beispiel: Tagungstechnik, Musik, Transportkosten)

 

  • 3 An- und Abreise
  1. Gebuchte Zimmer stehen bei Anreise ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel.
  2. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne, daß der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Dies gilt nicht für Zimmer mit garantierter Bereithaltung. Eine garantierte Bereithaltung liegt vor, wenn eine Anzahlung in Höhe des Gesamtpreises geleistet wurde.
  3. Der Gast wird gebeten, bei einer späteren Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen, sofern möglich; bei einer Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis und Frühstück, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis für den Abreisetag zu bezahlen.

 

  • 4 Umsatzsteuer, Abgaben, Änderung der Preise
  1. Soweit gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen.
  2. Nicht in den Preisen enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
  3. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

  • 5 Zahlungsbedingungen
  1. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
  3. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  4. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gem. Ziff. 3 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  5. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gem. Ziff. 3 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.
  6. Bucht ein Kunde 5 oder mehr Zimmer gelten folgende Anzahlungsregeln: Der Kunde hat innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% und spätestens bis 30 Tage vor Anreise eine weitere Anzahlung auf insgesamt 50% der gebuchten Leistung zu leisten. Leistet der Kunde die Anzahlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe steht dem Hotel ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen

oder verrechnen.

  1. Alle Zahlungen sind in Euro zu leisten.

 

  • 6 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
  1. a) Allgemeines, Pauschale
  2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes, das über die Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen hinausgeht, sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  4. b) Reservierungen und Rücktrittsfristen:
  5. Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisemittler, die durch das Hotel vorgenommen werden, unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 42 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung. Das Hotel kann im Einzelfall eine andere Rücktrittsfrist schriftlich vereinbaren.

Hotelaufnahmeverträge, die direkt zwischen dem Gast und dem Hotel geschlossen werden, unterliegen folgenden Rücktrittsfristen:

1 Zimmer bis 5 Tage vor Anreise

2 – 5 Zimmer bis 7 Tage vor Anreise

mehr als 6 Zimmer bis 10 Tage vor Anreise

  • 7 Rücktritt und Stornierung durch das Hotel
  1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht

werden;

  • das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  2. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • 8 Haftung
  1. Das Hotel haftet auf Schadensersatz

◾für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

◾für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden.

  1. Das Hotel haftet – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach dem Gesetz – bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen dürfen. Soweit das Hotel nach Satz 1 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die das Hotel bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat, oder die er bei der Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, wenn diese typischerweise zu erwarten sind.

4.Im Übrigen ist die Haftung des Hotels ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Buchungssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.

  1. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden das Hotel nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel haftet dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlung sowie Überbringung von Warensendungen aller Art. Eine Haftung wird nicht übernommen.
  4. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.
  5. Sofern dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Schäden am Fahrzeug müssen dem Hotel unverzüglich angezeigt werden.
  • 9 Besondere Hinweise für Veranstaltungen
  1. a) Durchführung, Pflichten
  2. Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Veranstalter sind gehalten, Teilnehmerlisten bis 48 Stunden vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel anderenfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Dasselbe gilt für eine größere als vereinbarte Teilnehmerzahl.
  3. Zeitungsanzeigen, öffentliche oder politische Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  4. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.
  5. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
  6. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muß spätestens vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, daß dies dem Kunden unzumutbar ist.
  7. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlußzeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzlichen Leistungen (Personal etc.) in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden an der Verschiebung der vereinbarten Zeiten.
  8. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
  9. b) Dekoration, Ende der Veranstaltung
  10. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel.
  11. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig.
  12. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  13. c) Rücktritt, Stornierung
  14. aa) Allgemeines
  15. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Veranstaltungsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes, das über die Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen hinausgeht, sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
  16. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß § 9,c) bb) Nr. 2 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
  17. bb) Reservierungen und Rücktrittsfristen:
  18. Bis 2 Monate vor der Veranstaltung kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
  19. Tritt der Kunde später bis 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des späteren Umsatzes. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt bis 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
  20. d) Haftung des Veranstalters
  21. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet auch für Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter und sonstiger Hilfskräfte. Ferner haftet er für Schäden des Hotels, die durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
  22. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
  • 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Leipzig. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Leipzig. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  • 11 Salvatorische Klausel, Änderung der AGB
  1. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen der Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  2. Das Hotel ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall teilt das Hotel dem Kunden die Änderungen in Schrift- oder Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von einem Monat ab Zugang der Mitteilung der Änderungen, werden die geänderten Bedingungen Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs verbleibt es bei der ursprünglichen Regelung. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist das Hotel den Kunden in der Mitteilung hin.